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Michael Ludl ist Ihr Berater

Das Leben ist voll unfreiwilliger Zwischenlandungen, dass kann auch ich nicht verhindern. In einem ausführlichen
Recherche- und anschließenden Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam Ihre persönliche Sicherheitsstrategie.

Wir finden gemeinsam den richtigen Weg!
Bei Sach- und Personenversicherungen, sowie in allen Fragen zur finanziellen Sicherheit, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung gerne zur Seite.



Persönliche Beratung

Ich garantiere eine diskrete und persönliche Beratung, genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten




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Kontaktdaten

  •   A-1010 Wien,

            Gonzagagasse 2/2.OG /5C

           
  •   +43 (0) 1 513 3003
  •   +43 (0) 1 513 3003 30
  • office@vbl-gmbh.at

Anfragen


1. Personenbezogene Daten

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt, dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.

Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Sie uns über diese Website übermitteln, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht oder Fotos.

Darüber hinaus erhebt und speichert der Provider Informationen am Webserver über die Nutzer der Website, wie beispielsweise Browser, Betriebssystem, Spracheinstellung, IP-Adresse, Datum/Uhrzeit etc. Dies erfolgt automatisch in sogenannten Server-Log-Files. Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns jedoch vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

Jedenfalls gespeichert werden Einträge, Postings, Kommentare oder Links, die auf der Website eingegeben oder übermittelt werden. Auch diesbezüglich behalten wir uns vor, die Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

 

2. Auskunft und Löschung

Als Kundin/Kunde bzw. generell als Betroffene/r haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung und Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung.

Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an die unten angeführte Anschrift unsers Unternehmens gerichtet werden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

 

3. Datensicherheit

Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessenen hohen Stands der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf E-Mail-Account bzw. Abfangen von Mitteilungen).
 

4. Verwendung der Daten

Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag oder durch Ihre Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zweck verarbeiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.

 

5. Übermittlung von Daten an Dritte

Zur Erfüllung Ihres Auftrags ist es möglicherweise auch erforderlich, Ihre Daten an Dritte (z.B. Dienstleister, deren wir uns bedienen und denen wir Daten zur Verfügung stellen, etc.) Gerichte oder Behörden weiter zu leiten. Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung Ihres Auftrags oder aufgrund Ihrer Einwilligung.

Diese Website verwendet unter anderem Google Analytics, einen Web Analysedienst von „Google“ (Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die durch Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website an einen Server von „Google“ in den USA übertragen und dort gespeichert werden. Diese sollten jedoch zuvor gekürzt werden, sodass nur in Ausnahmefällen die volle IP-Adresse an einen Server von „Google“ übertragen wird. „Google“ wird die über diese Website erlangten Informationen etwa auswerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und mit weiteren Internetnutzungen zu verbinden. Sie können die Speicherung von Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Allerdings können in diesem Fall nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden. Sie können die Erfassung der von Cookies erzeugten Daten und Weiterleitung an „Google“ verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
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6. Aufbewahrung der Daten

Wir werden die Daten nicht länger aufbewahren, als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

 

7. Cookies

Diese Website verwendet „Cookies“, um unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu gestalten.

Ein „Cookie“ ist eine kleine Textdatei, die wir über unseren Web-Server an die Cookie-Datei des Browsers auf die Festplatte Ihres Computers übermitteln. Damit wird es unserer Website ermöglicht, Sie als Nutzer wiederzuerkennen, wenn eine Verbindung zwischen unserem Web-Server und Ihrem Browser hergestellt wird. Cookies helfen uns dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Internetseiten zu ermitteln. Der Inhalt der von uns verwendeten Cookies beschränkt sich auf eine Identifikationsnummer, die keine Personenbeziehbarkeit mehr auf den Nutzer zulässt. Der Hauptzweck eines Cookies ist die Erkennung der Besucher der Website.

Zwei Arten von Cookies werden auf dieser Website verwendet:

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8. Unsere Kontaktdaten

Wir sind für Sie unter den unten angeführten Kontaktdaten erreichbar: dsgvo@vbl-gmbh.at

Stand: Juni 2018


§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand

(1) VBL GmbH ist Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten („Versicherungsmakler“). Der Versicherungsmakler berät in Versicherungsangelegenheiten und vermittelt ungebunden von seinen oder dritten Interessen Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Kunden andererseits. Der vom Kunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Kunden zu wahren.

(2) Der Kunde („Kunde“) beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen und im Rahmen der Vollmacht während der gesamten Vertragslaufzeit. Festgehalten wird, dass die Bevollmächtigung des Versicherungsmaklers durch den Kunden in einem separaten Dokument (die „Vollmacht“) erfolgt.

(3) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

 

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an den Versicherungsmakler und liegen dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Versicherungsmakler zu Grunde.

(2) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf Österreich beschränkt.

 

§ 3 Rücktrittsrechte des Konsumenten

(1) Der Kunde – soweit er Konsument iSd Konsumentenschutzgesetzes KSchG ist,– ist berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Versicherungsmaklers von diesem Versicherungsmaklervertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Versicherungsmaklervertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Versicherungsmaklervertrages zu laufen. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

§ 4 Die Pflichten des Versicherungsmaklers

(1) Der Versicherungsmakler unterliegt bei seiner Tätigkeit der Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben (Standesregeln für Versicherungsvermittlung).

(2) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Kunden eine angemessene Risikoanalyse und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden den Versicherungsmakler am Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts hindern. Der Versicherungsmakler hat den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Kunden auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich und nur für am österreichischen Markt angebotene Versicherungsprodukte beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Kunden und mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherungsmaklers gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.

(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl eines Versicherungsunternehmens spielen viele Parameter, wie insbesondere die Höhe der Versicherungsprämie, die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Verwaltung und Organisation bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts, eine Rolle.

(4) Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Kunden hat der Versicherungsmakler anhand der vom Kunden stammenden Angaben dessen Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln und dem Kunden objektive Informationen über das Versicherungsprodukt in einer verständlichen Form zu erteilen, damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann.

(5) Der Versicherungsmakler hat im Rahmen der ihm zugänglichen fachlichen Informationen die Solvenz des Versicherungsunternehmens zu beurteilen, soweit dies bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Kunden im Einzelfall notwendig ist.

(6) Der Versicherungsmakler hat dem Kunden die für ihn durchgeführten Rechtshandlungen bekanntzugeben sowie dem Kunden eine Kopie seiner Vertragserklärung auszuhändigen, sofern diese schriftlich erfolgte. Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler dem Kunden die Polizze samt den dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie auszuhändigen, und die Polizze zu prüfen. Diese Verpflichtungen (§ 28 Z 4 und Z 5 MaklerG) treffen den Versicherungsmakler ausschließlich in Bezug auf Konsumenten iSd KSchG und wird gegenüber Unternehmern ausdrücklich abbedungen.

(7) Die Verpflichtungen des Versicherungsmaklers gemäß § 28 Z 6 und Z 7 MaklerG, nämlich den Kunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Kunden wesentlichen Fristen zu unterstützen, sowie die laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge des Kunden sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes, werden ausdrücklich abbedungen.

 

§ 5 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 4 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 4 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. Diese Informationspflicht des Kunden umfasst auch die unverzügliche und unaufgeforderte Mitteilung jeglicher für die Versicherungsdeckung relevanter Veränderungen.

(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, an der Risikoanalyse nach besten Kräften mitzuwirken. Insbesondere ist es Aufgabe des Kunden, dem Versicherungsmakler die für die Ermittlung der Versicherungssummen notwendigen Angaben bekannt zu geben und sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.

(4) Der Kunde hat dem Versicherungsmakler alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere auch eine Adressänderung, unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekanntzugeben. Den Kunden trifft weiters die Obliegenheit alles Erforderliche zu tun bzw zu unterlassen, wodurch die Abwicklung der relevanten Versicherungsangelegenheit be-/verhindert werden könnte. Eine Haftung des Versicherungsmaklers aus diesen Umständen kann nicht abgeleitet werden.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Aus diesem Umstand kann keine Haftung des Versicherungsmaklers abgeleitet werden. Für den Fall, dass der Kunde für ungedeckte Zeiträume erkennbar eine provisorische Deckung wünscht, hat der Versicherungsmakler auf das Erfordernis einer vorläufigen Deckung hinzuweisen und in der Folge hat der Versicherungskunde eine schriftliche Anforderung zur vorläufigen Deckung an den Versicherungsmakler zu richten. Gleiches gilt für den elektronischen Schriftverkehr gem § 6.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente sorgfältig zu lesen, auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsbedarf bzw -antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.

(7) Der Kunde hat den Versicherungsmakler unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen.

(8) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherungsunternehmens bewirkt.

(9) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führen kann.

 

§ 6 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse. Falls elektronische Kommunikation zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, gilt als Zustelladresse die zuletzt vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Wird die Mitteilung über eine Adressänderung unterlassen, so gelten Informationen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.

(2) Der Zugang von E-Mails beim Versicherungsmakler bewirkt noch keinen sofortigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) und bewirkt auch nicht die Annahme eines Vertragsangebots. Aus diesem Umstand kann keine Haftung des Versicherungsmaklers abgeleitet werden.

(3) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat.

(4) Erklärungen per E-Mail gehen dem Versicherungsmakler nur während seiner Bürozeiten rechtswirksam zu.

 

§ 7 Vergütung

(1) Der Versicherungsmakler arbeitet im Zusammenhang mit dem zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Kunden andererseits abzuschließenden Versicherungsverträgen auf Basis einer Kombination aus Provision sowie einer anderen Art von Vergütung gemäß § 1 Abs 9 Z 10 c Standesregeln für Versicherungsvermittlung. In einzelnen Fällen arbeitet der Versicherungsmakler im Zusammenhang mit dem zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Kunden andererseits abzuschließenden Versicherungsverträgen auch auf Basis einer Gebühr gemäß §°1 Abs°9 Z°10 a Standesregeln für Versicherungsvermittlung.

(2) Im Falle des Abschlusses von Versicherungsverträgen erhält der Versicherungsmakler für seine Tätigkeit auch Vergütungen direkt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz, etwaige Abschluss-, Folge-, Betreuungs-, Umsatz-, Bestands-, Beteiligungsprovisionen bzw. Bonifikationen usw sowie andere wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass abweichend zu § 1009 ABGB sämtliche derartigen Vorteile aus dem Vertragsverhältnis, welcher Art auch immer, ausschließlich dem Versicherungsmakler zustehen.

(3) Der Kunde hat dem Versicherungsmakler als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Müheverwaltung auch dann die vereinbarte Provision, mindestens jedoch eine ortsübliche Provision, zu leisten, wenn ein dem Versicherungsmakler zurechenbarer Vermittlungserfolg ausbleibt. Dies gilt gemäß § 15 MaklerG jedoch nur für den Fall, dass (i) das beauftragte Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Kunde entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Versicherungsvertrags erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, (ii) mit dem vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsunternehmen ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Versicherungsmaklers fällt, (iii) das beauftragte Geschäft nicht mit dem Kunden, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Kunde dieser die ihm vom Versicherungsmakler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Versicherungsunternehmen, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil das vermittelte Versicherungsunternehmen diesem die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat.

 

§ 8 Urheberrecht

(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein geschütztes Werk ist. Die Verbreitung, Änderung oder Ergänzung sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers. Die Erteilung der Zustimmung steht unter der Bedingung, dass der Versicherungsmakler aus den von ihm vermittelten Versicherungsverträgen, denen derartige Konzepte oder Teile davon zugrunde liegen, eine marktübliche Provision erhält.

(2) Verwendet der Kunde Versicherungsvertragskonzepte oder Teile davon missbräuchlich, insbesondere bei Neuabschluss, Konvertierung etc. dieser ursprünglich vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsverträge weiter, ohne dass der Versicherungsmakler daraus provisionsberechtigt ist, so schuldet der Kunde dem Versicherungsmakler einen Schadenersatz in Höhe jener Provision, die der Versicherungsmakler bis zum polizzierten Ablauf eines jeden von wem auch immer vermittelten Versicherungsvertrages eingenommen hätte.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für jeden Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Der Versicherungsmakler haftet dabei ausschließlich für den eingetretenen positiven Schaden des Kunden. Ausschließlich im Fall von Vorsatz haftet der Versicherungsmakler auch für entgangenen Gewinn. Der Versicherungsmakler haftet insbesondere nicht für (i) Folgeschäden und entgangenen Gewinn; (ii) Versicherungsverträge, welche von den Auftraggebern ohne Mitwirkung des Versicherungsmaklers geschlossen wurden; (iii) für Versicherungsverträge für Risiken und Versicherungssparten außerhalb der vereinbarten Versicherungssparten laut AGBs bzw. Beratungsprotokoll; (iv) solche Schäden, die aus der – dem Kunden obliegenden – Ermittlung der Versicherungswerte bzw. Versicherungssummen bzw. aus der Verletzung der den Kunden treffenden Informationsverpflichtung gemäß § 5 dieser AGB resultieren; (v) mündlich erteilte Aufträge des Kunden; (vi) mündlich abgegebene Zusagen über den Deckungsumfang von Versicherungsunternehmen; (vii) die Entscheidung, ob ein Risiko versichert werden soll; (viii) zu erwartende Gewinne.

(3) Die Haftung des Versicherungsmaklers ist – außer bei Vorsatz – jedenfalls mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherungssumme der gemäß § 137c Gewerbeordnung 1994 bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt. Sofern zwei oder mehrere konkurrierende Geschädigte einen Anspruch aus einem Versicherungsfall geltend machen, ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen.

(4) Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren innerhalb von 6 Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigte/n Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfallt.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Versicherungsunternehmen Informationen über Prämienrückstände und damit verbundene Mahnungen direkt an den Kunden übermitteln. Der Versicherungsmakler erhält diese Informationen ebenfalls, ist jedoch nicht zu einer Weiterleitung an den Kunden verpflichtet. Aus diesem Umstand kann keine Haftung des Versicherungsmaklers abgeleitet werden.

 

§ 10 Verschwiegenheit

(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, alle Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Beratungstätigkeit über den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und dem Versicherungsunternehmen nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden oder des versicherten Risikos notwendig sind. Keine Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn der Kunde den Versicherungsmakler von dieser Schweigepflicht entbindet sowie für den Fall, dass den Versicherungsmakler in Versicherungsangelegenheiten gesetzliche Auskunftspflichten treffen. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.

(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Versicherungsmaklers (insbesondere Ansprüche auf Provision oder Gebühr) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Versicherungsmakler (insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter gegen den Versicherungsmakler) notwendig ist, ist der Versicherungsmakler von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden. Der Versicherungsmakler überbindet diese Verschwiegenheitspflicht auch auf seine Mitarbeiter.

(3) Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.

 

§ 11 Beendigung der Geschäftsbeziehung

(1) Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann dieser Vertrag ohne Einhaltung einer Frist von jeder Vertragspartei schriftlich jederzeit vorzeitig aufgelöst werden.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung des Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch den Versicherungsmakler erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des Versicherungsmaklers.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für allfällige Streitigkeiten ist bei Unternehmern jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Bei Verbrauchern iSd KSchG ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

(3) Erfüllungsort ist der Ort, in dem sich der Sitz des Versicherungsmaklers befindet.

(4) Erklärungen des Kunden reisen auf dessen Gefahr und der Kunde trägt das Risiko bei der Kommunikation, insbesondere im Rahmen der elektronischen Kommunikation. Im Zweifelsfall ist der Kunde dazu angehalten, den Zugang seiner Erklärung telefonisch zu erfragen.

(5) Sämtliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsbeschränkungen, gelten auch für jene Tätigkeiten des Versicherungsmaklers, die von Gesellschaftern, Organen, Angestellten, Kooperationspartnern und sonstigen Mitarbeitern des Versicherungsmaklers durchgeführt werden.

(6) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen, von dem Schriftlichkeitsgebot. Mit dem Abschluss dieser AGB gelten sämtliche schriftlich oder mündlich getroffene Absprachen und Vereinbarungen aufgehoben.

(7) Diese Beauftragung des Versicherungsmaklers geht auf allfällige Rechtsnachfolger des Kunden bzw. des Versicherungsmaklers über. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser AGB auch dann aufrecht bleiben, falls der Versicherungsmakler oder der Kunde ihre Rechtsform ändern oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson eintritt.

(8) Die Bestimmungen dieser AGB gelten auch im Falle des Widerrufs bzw. der Aufkündigung der Vollmacht oder des Maklervertrages sowie im Falle der Kündigung der Beauftragung des Versicherungsmaklers weiter über den Vollmachts- verlust bzw. das Vertragsende hinaus. Dies gilt insbesondere für die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsbeschränkungen.